Tarif

Grundversicherung
Die psychotherapeutischen Leistungen werden seit dem 1. Juli 2022 von der Grundversicherung übernommen. Dazu braucht es eine ärztliche Anordnung für die ersten 15 Sitzungen, die vor dem Erstgespräch ausgestellt werden muss. Eine Verlängerung um weitere 15 Stunden kann nach Absprache mit dem Arzt, der Ärztin und neuer Verordnung erfolgen. Bei Bedarf sind längere Therapien möglich, was von einem Facharzt oder einer Fachärztin mit beurteilt werden muss und durch die Vertrauensärzte der Versicherung weiter begutachtet wird.

Üblicherweise rechne ich direkt mit Ihrer Krankenkasse ab (tiers payant). Die Rechnungskopie wird Ihnen direkt per Mail oder Post zugestellt.
Ausnahmen sind zB. Assura oder Sanagate: bei diesen Kassen geht die Rechnung direkt an Sie. Nach Bezahlung der Rechnung, leiten Sie den Rückforderungsbeleg an Ihre Krankenkasse weiter.

Selbstzahlung
Selbstzahlungen sind möglich.
Das Einzelsetting dauert in der Regel 50 Minuten und wird mit dem entsprechenden Ansatz zu CHF 170.- abgerechnet.
Erst-, Familien-, Elterngespräche dauern in der Regel 90 Minuten. Zudem können zusätzliche Kosten für testdiagnostische Abklärungen, Testauswertung, Telefongespräche, Bescheinigungen, Befundberichte (werden bei Bedarf erstellt) und andere Mehraufwendungen (z. B. Anfahrtszeiten bei externen Gesprächen) anfallen. Die Berechnung erfolgt im 5-Minuten-Takt entsprechend einer regulären Sitzung.

Invalidenversicherung
Für anerkannte Geburtsgebrechen kann eine Kostengutsprache für Psychotherapie (bis 20. Geburtstag) bei der IV beantragt werden.

Unfallversicherung
Besteht ein psychisches Leiden als Folge eines Unfalls, kann bei der Unfallversicherung die Kostenübernahme beantragt werden.

Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen werden CHF 100.– privat in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird der volle Ansatz privat verrechnet.