Tarif

Psychotherapie kann über die Zusatzversicherung der Krankenkasse oder über die Invalidenversicherung abgerechnet werden.

Zusatzversicherung
Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten «nicht-ärztlicher Psychotherapie». Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse über die Kostenübernahme, da diese sich beträchtlich unterscheiden. Unter folgendem Link können Sie sich vorab orientieren: https://www.psychologie.ch/fuer-patienten-klienten/wer-bezahlt-was
Ich erfülle die Voraussetzungen für die Abrechnung über die Zusatzversicherung und bin bei santésuisse (Konkordat der Krankenkassen) auf der Liste der anerkannten Psychotherapeutinnen eingetragen.

Invalidenversicherung (IV)
Verfügen Sie über die Kostengutsprache der Invalidenversicherung für eine Psychotherapie bei Ihrem Kind, so werden die Kosten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der IV übernommen.
Ich erfülle die Voraussetzungen für die Abrechnung über die IV und bin auf der Liste des Bundesamtens für Sozialversicherungen (BSV) eingetragen.

Tarif
Ein Einzelsetting dauert in der Regel 50 Minuten und der Ansatz beträgt CHF 170.00.
Für Testauswertungen im Rahmen von Diagnostik und das Schreiben von Berichten wird entsprechend zusätzlich Zeit abgerechnet.

Familien- und Elterngespräche, sowie Austauschsitzungen mit Schulen etc. benötigen in der Regel 75 Minuten und der Ansatz beträgt CHF 255.00.

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sie können bis 24 Stunden vor dem Termin telefonisch oder per Mail ohne Kostenfolgen abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen werden CHF 100.00 verrechnet. Bei Nichterscheinen wird der volle Ansatz berechnet.

Die Rechnung wird Ihnen direkt von der Ärztekasse zugestellt und kann entsprechend oben genannter Möglichkeiten bei der Versicherung eingereicht werden.